![]() Auswahl der Encarta-Redaktion
Gute Bücher zum Thema "Gefahrstoffe", ausgewählt von den Encarta-Redakteuren. Verwandte Elemente
Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Gefahrstoffe |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse GefahrstoffeEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Gefahrstoffe, Sammelbezeichnung für Stoffe, bei deren Handhabung es zu einer Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt kommen kann. Hierbei kann es sich um einzelne, chemisch reine Stoffe oder um Mischungen handeln. Die Gesundheitsgefährdung kann dabei durch Tätigkeiten wie etwa die Herstellung, den Verbrauch, die Verarbeitung, die Lagerung oder den Transport der entsprechenden Stoffe entstehen. Im Einzelnen wird zwischen explosionsfähigen, ätzenden, giftigen, brandfördernden, entzündlichen oder allgemein umweltgefährlichen Stoffen unterschieden. Neben dem klassischen Beispiel der chemischen Industrie können Gefahrstoffe auch in anderen Industriezweigen wie z. B. in der Gen- und Biotechnologie anfallen. Auch im Alltag begegnet man den Gefahrstoffen häufig, wie beispielsweise beim Tanken (Benzol) oder im Haushalt (z. B. Abflussreiniger). Der Umgang mit Gefahrstoffen wird in der Bundesrepublik durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.
Das Gefährdungspotential von Stoffen, die in der Arbeitswelt häufig verwendet werden, wird auf gesetzlicher Ebene durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (abgekürzt: TRGS) eingestuft. Grundlage hierfür sind Listen chemischer Substanzen, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Kommission (Europäische Union) und anderen Gremien herausgegeben werden. Die jährlich überarbeiteten Listen enthalten Stoffe, die aufgrund von Tierversuchen, toxikologischen Daten oder Erfahrungswerten als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Sie werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernommen und als TRGS rechtsverbindlich festgelegt. Eine zentrale Rolle spielt die TRGS 900. Sie enthält eine Liste mit etwa 400 Stoffen und ihren Grenzwerten für die Atemluft am Arbeitsplatz. Man unterscheidet nach dem MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration), der die höchste zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz angibt, die zu keiner Gesundheitsgefährdung führt. Analog zu diesen Grenzwerten sind in TRGS 903 die BAT-Werte (biologische Arbeitsplatztoleranz) aufgelistet. Sie geben die maximal zulässige Konzentration des Gefahrstoffs oder seiner Abbauprodukte in den Körperflüssigkeiten wie Blut und Urin an. So dürfen z. B. für das Lösungsmittel Toluol der MAK-Wert von 190 Milligramm pro Kubikmeter Luft und der BAT-Wert von 1,7 Milligramm pro Liter Blut nicht überschritten werden. Für krebserzeugende Stoffe wird kein MAK- oder BAT-Wert angegeben, weil hier bereits kleinste Mengen zu einer Erkrankung führen können. Bei solchen Stoffen ist die höchste zulässige Konzentration die so genannte technische Richtkonzentration (TRK). Die TRK ist die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik niedrigste erreichbare Konzentration. Die TRK für Benzol, ein chemisch dem Toluol ähnliches Lösungsmittel, ist beispielsweise 8 Milligramm pro Kubikmeter in der Luft am Arbeitsplatz. Krebserregende, erbgutschädigende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe sind in TRGS 905 aufgelistet. Weiterhin existieren eine Reihe von TRGS, die den Umgang mit einzelnen Stoffen wie z. B. Styrol oder einzelne Berufsgruppen wie z. B. das Friseurhandwerk betreffen.
Laut Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, wenn in seinem Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Zunächst muss er ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe („Gefahrstoffkataster”) anlegen, in dem die Menge der verwendeten Stoffe und ihr Gefährdungspotential niedergeschrieben ist. Einmal jährlich müssen die Beschäftigten über mögliche Schutzmaßnahmen und die sachgerechte Entsorgung der Gefahrstoffe aufgeklärt werden. Verhaltensregeln im Umgang mit Gefahrstoffen müssen in Betriebsanweisungen verzeichnet sein. Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, müssen mit den orangen Gefahrensymbolen („giftig”, „ätzend” etc.) gekennzeichnet sein. Sie müssen weiterhin mit Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) versehen sein. Besondere Bestimmungen gelten für den Transport von Gefahrstoffen, die durch Gefahrzettel (auf der Ecke stehendes Quadrat) gekennzeichnet sein müssen. Siehe auch Gefahrguttransport; Chemikaliengesetz
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |