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Ernst Ludwig von Gerlach

Enzyklopädieartikel

Ernst Ludwig von Gerlach (1795-1877), preußischer Jurist und Politiker. Gerlach, jüngerer Bruder des Politikers und Generals Leopold von Gerlach, wurde am 7. März 1795 in Berlin geboren. Er machte im preußischen Justizwesen Karriere, wurde 1842 Mitglied des Staatsrates und war von 1844 bis 1874 Präsident des Oberlandesgerichts Magdeburg. Gerlach orientierte sich frühzeitig am orthodox-lutheranischen preußischen Neupietismus, dessen theokratisches Modell des Christentums (Gottesreich auf Erden) auch sein Agieren auf der politischen Bühne bestimmte. Im Revolutionsjahr 1848 (siehe Märzrevolution) betrieb Gerlach die Gründung der Konservativen Partei und deren Organs, der Neuen Preußischen Zeitung bzw. Kreuzzeitung. Als Fraktionsführer der Rechten (1849 in der Ersten Kammer, 1850 im Unionsparlament, 1851-1858 im Abgeordnetenhaus) verfocht Gerlach stets eine kompromisslos konservative Haltung und schlug mehrfach Regierungsämter aus. Seine Ablehnung des Deutschen Krieges gegen Österreich entzweite ihn mit Bismarck, dessen Berufung zum Ministerpräsidenten er zunächst begrüßt hatte, dessen kleindeutsche Reichsgründung er jedoch heftig angriff. In Reaktion auf den Kulturkampf schloss sich Gerlach dem Zentrum an. Trotz seines theokratischen Dogmatismus erkannte er gewisse Forderungen des Liberalismus – Gewaltenteilung, Repräsentation, Pressefreiheit – durchaus an; den tief greifenden gesellschaftlichen Veränderungen seines Jahrhunderts gegenüber blieb Gerlach aber blind. Er starb am 18. Februar 1877 in Berlin.

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