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Gewerbesteuer

Enzyklopädieartikel

Gewerbesteuer, bundeseinheitliche Real- oder Sachsteuer. Sie wird auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes von der jeweiligen Gemeinde erhoben, in der sich die Betriebsstätte befindet. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Betrieb, der im Inland als stehendes oder Reisegewerbe ausgeübt wird. Bemessungsgrundlage sind der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Zur Ermittlung der Steuer werden diese nach Abzug bestimmter Freibeträge mit einer Steuermesszahl multipliziert und zu einem einheitlichen Steuermessbetrag addiert. Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation dieses festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Die Hebesätze sind je nach Gemeinde unterschiedlich hoch und werden von dieser in ihrer Haushaltssatzung festgelegt. Die Gewerbesteuer ist eine Kostensteuer und kann als Betriebsausgabe von dem steuerpflichtigen Gewinn des Betriebes abgezogen werden. Für die Gemeinden stellt sie die bedeutendste Steuereinnahme dar, gleichzeitig ist sie eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen.

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