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Windows Live® Suchergebnisse GrundschuldEnzyklopädieartikel
Grundschuld, eine in das Grundbuch eingetragene Belastung eines Grundstückes. Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, zu dem auch die Hypothek und die Rentenschuld zählen. Die Grundschuld dient der, zumeist langfristigen, Besicherung von Krediten. Die Grundschuld ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann auch nach Rückzahlung des Kredites bestehen bleiben. Sie kann folglich immer wieder zur Besicherung von Krediten genutzt werden und muss nicht jedes Mal neu eingetragen werden. Dieser Vorteil der Grundschuld im bankmäßigen Kreditgeschäft hat die Hypothek beinahe verdrängt. Die Grundschuld wird vor allem dann gewählt, wenn die persönliche Verpflichtung des Inhabers (über das Grundstück hinaus) ausgeschlossen werden oder wenn der Schuldgrund verdeckt bleiben soll. Die über eine Grundschuld ausgestellte Urkunde heißt Grundschuldbrief. Die gesetzlichen Regelungen der Grundschuld sind im BGB (§§ 1191-1198) festgehalten.
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