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Windows Live® Suchergebnisse GrundsteuerEnzyklopädieartikel
Grundsteuer, Realsteuer, deren Aufkommen den Gemeinden zufließt. Durch die Grundsteuer wird der Grundbesitz im Inland versteuert. Zum Grundbesitz zählen sämtliche Grundstücke und auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert bzw. der Ersatzwirtschaftswert. Der Einheitswert ist ein rechtlich festgelegter, weit unter dem Verkehrswert liegender Wert für eine Immobilie, auf Grundlage dessen vom Finanzamt die Steuermessbeträge ermittelt werden. Sie betragen in den alten Bundesländern 2,6 bis 3,5 Promille des Einheitswertes. In den neuen Ländern, wo der Einheitswert deutlich niedriger ist, liegt er zwischen 5 und 10 Promille. Auf den Steuermessbetrag wendet dann die Gemeinde ihren Hebesatz zur Ermittlung der Steuerschuld an, der dann mittels Bescheid festgesetzt wird.
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