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    Dieser Artikel bezieht sich auf das Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland. Für Österreich und die Schweiz siehe Firmenbuch und Handelsregister (Schweiz).

  • Handelsregister (Schweiz) – Wikipedia

    Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten, welche ein Gewerbe betreiben.

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Handelsregister

Enzyklopädieartikel

Handelsregister, öffentliches Verzeichnis, in dem Vollkaufleute und Handelsgesellschaften aufgeführt sind. Es enthält u. a. Angaben über den Namen einer Firma, die Gesellschaftsform (z. B. OHG, KG oder GmbH), die einzelnen Gesellschafter (Personenangaben) und die vertretungsberechtigten Personen (z. B. Name des alleingeschäftsführungsberechtigten Geschäftsführers oder des Prokuristen). Bei einer GmbH wird außerdem die Höhe des Stammkapitals eingetragen. Das Register dient der Information der Öffentlichkeit und der Kaufleute, es wird bei den Amtsgerichten geführt und kann dort eingesehen werden. Alle im Handelsregister eingetragenen Tatsachen müssen im Bundesanzeiger oder in den Amtsblättern öffentlich bekannt gemacht werden. Das Handelsregister erhöht die Rechtssicherheit, da der Eintragungspflichtige für die dort eingetragenen Angaben haftet (so genannter Rechtsschein des Handelsregisters). Im Geschäftsverkehr kann sich eine Person daher auf das Register berufen, auch wenn der jeweilige Eintrag nicht der Wahrheit entspricht. Daten aus dem maschinell geführten Handelsregister sollen nach einem Gesetzentwurf im Lauf des Jahres 2001 auch online (gegen Gebühr) abrufbar sein.

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