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Windows Live® Suchergebnisse HandelsvertreterEnzyklopädieartikel
Handelsvertreter, selbständiger Gewerbetreibender, der im Auftrag Geschäftsabschlüsse oder Vermittlungen tätigt und dafür eine Provision erhält. Unterschieden wird zwischen Abschlussvertretern, die rechtswirksame Geschäfte und Verträge für den Auftraggeber abschließen, und Vermittlungsvertretern, die Verträge vermitteln. Handelsvertreter haben bestimmte Rechte (u. a. die zu ihrer Tätigkeit erforderlichen Arbeitsunterlagen zu erhalten) und Pflichten (vor allem Vermittlung und Abschluss von Geschäften). Sie bestimmen ihre Tätigkeit und Arbeitszeit im wesentlichen frei. Vertreter können beispielsweise nur für bestimmte Bezirke oder Gebiete tätig sein und dürfen meist mehrere, allerdings nicht miteinander konkurrierende Unternehmen vertreten.
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