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Hans Adam II.

Enzyklopädieartikel

Hans Adam II. (*1945), Fürst von Liechtenstein (seit 1989).

Als ältester Sohn des regierenden Fürsten Franz Josef II. von und zu Liechtenstein und der Fürstin Georgine (geb. Gräfin von Wilcek) am 14. Februar 1945 in Zürich geboren, studierte Hans Adam Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Sankt Gallen und war ab 1969 als Verwalter der fürstlichen Finanzen tätig. Als Erbprinz bekam er bereits 1984 vom Vater die hoheitlichen Rechte übertragen, und 1989 trat er nach dem Tod seiner Eltern die Thronfolge an. Trotz konstitutioneller Monarchie beschränkt sich Hans Adam II. nicht nur auf die Repräsentation. So engagierte er sich u. a. für die Lockerung der Bindung Liechtensteins an die Schweiz sowie für die Mitgliedschaft des Fürstentums in den Vereinten Nationen und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Auseinandersetzung zwischen Fürst und Regierung um den Termin für die Abstimmung über den Beitritt zum EWR, in deren Verlauf Hans Adam II. mit der Entlassung der Regierung und dem Rückgriff auf das Notrecht gedroht hatte, löste 1992 einen langwierigen Verfassungskonflikt aus. Im März 2001 präsentierte das Fürstenhaus seine letzten Vorschläge zur Änderung der Verfassung. Darin räumte Hans Adam II. zwar dem Volk das Recht ein, per Volksinitiative dem Fürsten das Misstrauen auszusprechen und die Monarchie abzuschaffen, reklamierte für den Fürsten jedoch das Recht, jederzeit die Regierung entlassen zu dürfen, die Richter zu ernennen und Strafverfahren ohne Begründung niederzuschlagen, und bestand auf der Beibehaltung des absoluten Vetorechts; zudem sollte das fürstliche Hausgesetz, das in manchen Punkten den Grundrechten widerspricht, Verfassungsrang erhalten. Kritiker schätzten den Entwurf als völkerrechtlich bedenklich und einseitig die Monarchie bevorzugend ein, die Befürworter sahen in dem Verfassungsentwurf eine Stärkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Im Dezember 2001 legte die Regierung Hans Adams Vorschlag mit geringen Änderungen als eigenen Entwurf im Landtag vor; aber schon bei der ersten Lesung zeichnete sich ab, dass der Entwurf nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten würde. In einem nächsten Schritt meldete Hans Adam im August 2002 offiziell eine – schon lange angekündigte – Volksinitiative, d. h. eine Volksabstimmung, an, in der Überzeugung, dass die Mehrheit der Liechtensteiner für seinen Verfassungsentwurf stimmen würde. Für den Fall einer Niederlage drohte er seinen Wegzug aus dem Fürstentum an. Im Gegenzug formierte sich die Initiative „Verfassungsfrieden”, die ebenfalls eine Volksinitiative anmeldete; sie wollte die Volksrechte stärken, zugleich aber auch den Wünschen des Fürsten Rechnung tragen. Unterdessen äußerte auch der Europarat Bedenken gegen die Verfassungsinitiative des Fürsten, kritisierte vor allem, dass der Fürst, sofern seine Initiative angenommen werde, über zu große Macht verfügen und ohne demokratische und juristische Kontrolle agieren könne.

In der Volksabstimmung, die am 16. März 2003 stattfand, stimmten fast 65 Prozent der Wahlberechtigten für den Verfassungsentwurf des Fürsten, aber nur gut 16 Prozent für die Gegeninitiative. Das Abstimmungsergebnis wurde vermutlich auch durch die mehrmals wiederholte Drohung Hans Adams, aus dem Fürstentum wegzuziehen, beeinflusst.

Am 15. August 2004, dem Liechtensteiner Nationalfeiertag, übertrug Hans Adam die Regierungsgeschäfte an seinen ältesten Sohn, Erbprinz Alois Philipp Maria. Die Fürstenwürde behielt Hans Adam bei; Alois Philipp Maria amtierte offiziell als Stellvertreter des Fürsten.

Hans Adam ist seit 1966 mit Marie Aglaë (geb. Gräfin Kinsky von Wchinitz und Tettau) verheiratet und hat vier Kinder. Erbprinz Alois Philipp Maria wurde 1968 geboren.

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