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Head hunting

Enzyklopädieartikel

Head hunting (englisch für: Kopfjagd, Kopfjägerei), gezielte Abwerbung zuvor ausgewählter Personen von anderen Firmen. Diese Methode der Personalbeschaffung stammt ursprünglich aus den USA und ist mittlerweile auch in anderen Industrieländern üblich. Durch Head hunting wird insbesondere der Personalbedarf für Positionen des höheren Managements gedeckt. Hierbei werden bestimmte, in einer entsprechenden Position beschäftigte Personen ausgewählt und für ein anderes Unternehmen angeworben. Abwerbungen dieser Art sind verfassungsrechtlich erlaubt, da nach dem Grundgesetz niemand am Arbeitsplatzwechsel gehindert werden darf. Rechtliche Probleme können hierbei vor allem in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht entstehen. So verstößt es gegen das Wettbewerbsrecht, wenn der abgeworbene Kandidat zu einem Vertragsbruch beispielsweise im Hinblick auf Kündigungsfristen oder ein vereinbartes Wettbewerbsverbot verleitet wird. Bei einem Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs können sich gegen den abwerbenden Unternehmer gegebenenfalls Schadensersatzansprüche des betroffenen Unternehmens richten.

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