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Jagdschein

Enzyklopädieartikel

Jagdschein, Legitimation zur Ausübung des Jagdrechts. Er wird als Jahres- oder Tagesjagdschein von der zuständigen Jagdbehörde namentlich ausgestellt und ist bei der Jagd stets mitzuführen. Auf Verlangen ist er Polizeibeamten oder Jagdschutzberechtigten vorzuzeigen. Voraussetzung für die erstmalige Ausstellung eines Jagdscheins ist der erfolgreiche Abschluss einer Jägerprüfung und der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus muss der Antragsteller volljährig sein. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können einen Jugendjagdschein erhalten, dürfen aber bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung jagderfahrener Aufsichtspersonen und mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten jagen. Der Jagdschein allein berechtigt nicht zum Tragen von Jagd- und Faustfeuerwaffen. Hierzu ist zusätzlich eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

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