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Joint Venture

Enzyklopädieartikel

Joint Venture (englisch: Gemeinschaftsunternehmen), vorübergehende oder längerfristige Kooperation von Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsgebieten oder Staaten zwecks gemeinsamer Durchführung eines Projektes.

Im engeren Sinn bezeichnet Joint Venture ein dauerhaftes oder objektbezogenes Gemeinschaftsunternehmen von zwei oder mehr Partnern aus verschiedenen Staaten. An diesem Unternehmen sind alle Partner kapitalmäßig beteiligt und tragen ein anteiliges Risiko. Zur Verwirklichung der Zusammenarbeit wird in der Regel im Heimatstaat eines der Beteiligten ein gemeinsames Unternehmen gegründet oder ein bereits bestehendes erworben. Bei der Standortwahl spielen vor allem die mit einem gebietsansässigen Unternehmen verbundenen Vorteile eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise die Nähe zum Absatzmarkt, eine höhere Akzeptanz und die mögliche Übernahme von Vertriebswegen. Eine wichtige Rolle spielen Joint Ventures in der Zusammenarbeit mit Betrieben in Entwicklungsländern, wo sie vor allem für die Realisierung von Großprojekten, Forschungs- und Entwicklungsprojekten oder zur Erschließung eines bestimmten Marktsegments genutzt werden.

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