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    Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als ...

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Kapitalertragsteuer

Enzyklopädieartikel

Kapitalertragsteuer, wie die Lohnsteuer eine Form der Einkommensteuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird, wie z. B. Dividenden, Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechte sowie Einnahmen aus stiller Beteiligung.

Die Kapitalertragsteuer entsteht zum Zeitpunkt des Ertragsanfalls, d. h., sobald dem Steuerschuldner Kapitalerträge zufließen. Für Auslandsansässige mit beschränkter Steuerpflicht ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungsteuer. Durch Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen werden (siehe Veranlagung).

Auf Zinsen wird die ebenfalls zur Kapitalertragsteuer zählende Zinsabschlagsteuer erhoben. Sie entfällt bei Zinseinkünften, die geringer sind als die Summe aus Sparerfreibetrag und Pauschbetrag der Werbungskosten, allerdings nur, wenn beim zuständigen Kreditinstitut ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt wurde. Das Freistellungsvolumen für Ledige liegt bei 801 Euro pro Jahr und für gemeinsam veranlagte Ehepartner bei 1 602 Euro.

In der Europäischen Union ist seit 2005 eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Besteuerung von Kapitalerträgen in Kraft. Zur Vermeidung von Kapitalflucht hat die EU auch Vereinbarungen mit den Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino getroffen.

Siehe auch Quellensteuer

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