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Kommissionsgeschäft

Enzyklopädieartikel

Kommissionsgeschäft, Geschäft, bei dem sich ein Kaufmann (Kommissionär) im eigenen Namen verpflichtet, Geschäfte für die Rechnung eines Dritten (Kommittent) abzuschließen. Er kann dabei mit Wertpapieren oder Waren handeln und sowohl mit dem Kauf als auch mit dem Verkauf betraut sein. Der Kommissionär darf für seine Tätigkeit einen Aufwendungsersatz und eine Provision fordern. Er ist gegenüber dem Kommittent zur ordentlichen Geschäftsführung verpflichtet und zur Herausgabe aller Vorteile und Zuwendungen, die er aus den Ausführungsverträgen erlangt.

In Secondhandläden werden häufig Kommissionsgeschäfte abgewickelt. Beispielsweise wenn der Ladeninhaber für dritte Personen (Kommittenten) alte Kleidung verkauft und ihnen den von seinen Kunden eingenommenen Kaufpreis abliefert. Der Käufer weiß dabei meistens weder, wem die Ware vorher gehörte, noch, wie viel Provision der Ladeninhaber für seine Verkaufstätigkeit bekommt. Der Kommissionär ist damit ein Zwischenhändler, der in verdeckter Stellvertretung handelt.

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