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Kreditanstalt für Wiederaufbau

Enzyklopädieartikel

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in Frankfurt/Main ansässiges öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Es wurde 1948 mit einem Grundkapital von einer Milliarde DM gegründet. Die ursprüngliche Hauptaufgabe der Kreditanstalt bestand darin, mit Darlehen und Bürgschaften Vorhaben zu fördern und zu unterstützen, die dem Wiederaufbau der im 2. Weltkrieg zerstörten deutschen Wirtschaft dienten. Seit 1961 vergibt sie vor allem mittel- und langfristige Darlehen und Bürgschaften für Finanzierungen von Inlandinvestitions- und Ausfuhrgeschäften. Daneben gewährt sie im Rahmen der Entwicklungshilfe Darlehen an Länder der Dritten Welt, auch zur Umschuldung ausländischer Schuldner gegenüber inländischen Gläubigern. Seit 1990 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch im Bereich der Eigenheimfinanzierung tätig. Im Rahmen von speziellen Förderprogrammen gewährt sie u. a. Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen. Die Darlehenssicherung erfolgt durch dingliche Sicherheiten, Gewährleistungen des Bundes oder durch Schuldverschreibungen eines Kreditinstituts. Zur Beschaffung der Mittel können u. a. Darlehen beim Bund oder bei der Deutschen Bundesbank aufgenommen werden. Der jährliche Gewinn der Kreditanstalt wird nicht ausgeschüttet, sondern muss einer gesetzlichen Rücklage sowie einer in der Höhe unbegrenzten Sonderrücklage zugeführt werden.

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