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Jürgen Möllemann

Enzyklopädieartikel

Jürgen Möllemann (1945-2003), deutscher Politiker (FDP) und Lehrer, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (1987-1991) sowie für Wirtschaft (1991-1993).

Jürgen Möllemann wurde am 15. Juli 1945 in Augsburg geboren. Schon als Schüler schloss er sich der CDU an, trat aber nach Abschluss seines Studiums an der Pädagogischen Hochschule in Münster 1970 zur FDP über, für die er zwei Jahre später zum ersten Mal in den Bundestag gewählt wurde. Nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition 1982 war er von 1982 bis 1987 unter seinem Parteifreund Hans-Dietrich Genscher Staatsminister im Auswärtigen Amt; von 1987 bis 1991 amtierte er als Bundesbildungsminister und von 1991 bis 1993 als Bundeswirtschaftsminister. Von 1983 bis 1994 und erneut ab 1996 führte Jürgen Möllemann den Landesverband der FDP in Nordrhein-Westfalen an und gehörte von 1981 bis 1997 auch dem Bundesvorstand seiner Partei an. Von 1998 bis 2000 war Möllemann Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Forschung, Bildung und Technikfolgenabschätzung, und 1999 kam er erneut in den Bundesvorstand der FDP.

Bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Mai 2000 konnte die FDP unter der Führung Möllemanns mit knapp 10 Prozent der Stimmen ihr Ergebnis von 1995 mehr als verdoppeln und zog nun wieder in den Landtag ein. Sondierungsgespräche mit Ministerpräsident Wolfgang Clement über eine eventuelle Regierungsbeteiligung der FDP scheiterten jedoch rasch. Infolge des Wahlerfolgs legte Möllemann sein Bundestagsmandat, das er seit 1972 ohne Unterbrechung innehatte, nieder und übernahm den Vorsitz der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. 2001 wurde er auf dem Bundesparteitag der FDP zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden der Partei unter dem neuen Vorsitzenden Guido Westerwelle gewählt.

Zu einer heftigen innerparteilichen wie bundesweiten Debatte um die Person Möllemann und den Kurs der FDP generell, dem so genannten Antisemitismus-Streit, kam es im Mai 2002. Auf dem Höhepunkt des Konflikts warf Möllemann dem israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon und dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, vor, mit ihrer Politik bzw. Persönlichkeit antiisraelische und antisemitische Ressentiments zu wecken. Damit zog sich Möllemann seinerseits den Vorwurf des Antisemitismus zu und geriet zudem in Verdacht, durch seinen „Tabubruch” bewusst und gezielt Wählerstimmen am rechten Rand des politischen Spektrums requirieren zu wollen, was erhebliche Zweifel am liberalen Selbstverständnis und an der Glaubwürdigkeit seiner Partei insgesamt aufkommen ließ. Erst nach einem Ultimatum Westerwelles, in dem er die Beendigung der Zusammenarbeit mit Möllemann androhte, konnte der Konflikt weitgehend bereinigt werden; Möllemann entschuldigte sich für seine Äußerungen bei den jüdischen Mitbürgern, aber ausdrücklich nicht bei Friedman.

Für neuerliche Unruhe sorgte Möllemann wenige Tage vor den Bundestagswahlen am 22. September 2002, als er in Nordrhein-Westfalen ohne Rücksprache mit der Parteiführung Flugblätter verteilen ließ, in denen er u. a. wieder Kritik an Michel Friedman übte sowie die Politik der israelischen Regierung verurteilte. Die parteiinterne Kontroverse um Möllemann mündete in der Forderung nach seinem Rückzug aus der Parteiführung. Möllemann kam dieser Forderung insofern nach, als er am Tag nach den Wahlen als stellvertretender Parteivorsitzender zurücktrat; den Vorsitz des FDP-Landesverbandes behielt er jedoch bei, auch nahm er das am 22. September gewonnene Bundestagsmandat wahr. Aber er übernahm auch einen Teil der Verantwortung für das Wahlergebnis der FDP, das mit 7,4 Prozent Stimmenanteil weit schlechter ausgefallen war als erhofft und die im „Projekt 18” anvisierten 18 Prozent weit verfehlte. Das „Projekt 18” war im Übrigen eine Erfindung Möllemanns.

Kritisch wurde die Lage für Möllemann, als sich herausstellte, dass er das Flugblatt aus einem erst zwei Tage vor den Wahlen eingerichteten, der Partei nicht bekannten Sonderkonto über 840 000 Euro finanziert hatte. Die Herkunft der 840 000 Euro blieb zunächst dubios, widersprach allem Anschein nach den Vorschriften des Parteiengesetzes und brachte Möllemann zusätzlich zu den inhaltlichen Aspekten des Flugblatts erheblich in Bedrängnis. Von seiner Partei unter Druck gesetzt, trat Möllemann am 20. Oktober 2002 als FDP-Landes- und als Fraktionsvorsitzender in Nordrhein-Westfalen zurück und kam damit seiner Absetzung durch einen Sonderparteitag zuvor. Auskunft über die Herkunft der Gelder auf dem Sonderkonto gab er erst einen Monat später; zuvor war bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen ihn eröffnet worden. Laut Möllemann stammten die 840 000 Euro aus seinem Privatvermögen, und zwar von einem Luxemburger Konto; sie waren in vielen kleineren Beträgen bei verschiedenen Banken bar eingezahlt und auf das Sonderkonto überwiesen worden, um eine Vielzahl von Spendern vorzutäuschen. Im Februar 2003 bestätigte Möllemann diesen Sachverhalt an Eides statt. Unterdessen deckte die FDP bei ihren Nachforschungen über das Finanzgebaren der nordrhein-westfälischen FDP für die Jahre 1999 und 2000 weitere verschleierte Spenden in Höhe von 600 000 Euro auf, und es ergab sich der Verdacht, dass auch zwischen 1996 und 1998 sowie 2001 durch Stückelung und Anonymisierung Barspenden im nordrhein-westfälischen FDP-Landesverband verschleiert wurden; die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin weitere Ermittlungsverfahren gegen Möllemann ein, und zwar wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betrugs.

Anfang Dezember 2002 leitete die FDP wegen massiver Satzungsverstöße ein Parteiausschlussverfahren gegen Möllemann ein, nachdem er der ultimativen Aufforderung, aus eigenen Stücken aus der Partei auszutreten, nicht nachgekommen war; auch zeigte Möllemann keine Bereitschaft, sein Bundes- und sein Landtagsmandat niederzulegen. Der Versuch, ihn aus der Landtagsfraktion auszuschließen, scheiterte im Februar 2003 zum Missfallen der FDP-Führung knapp an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Die Bundestagsfraktion dagegen schloss ihn nur wenige Tage später mit deutlicher Mehrheit aus ihren Reihen aus. Im März 2003 trat Möllemann aus eigenen Stücken aus der FDP aus – nach eigener Auskunft wegen der „Hetz- und Treibjagd”, die gegen ihn veranstaltet werde; sein Bundestags- und sein Landtagsmandat legte er jedoch entgegen der entsprechenden Aufforderung der Partei nicht nieder.

Am 5. Juni 2003 kam Möllemann in der Nähe von Marl bei einem Fallschirmabsprung ums Leben. Unmittelbar zuvor hatte der Bundestag die Immunität Möllemanns aufgehoben und damit den Weg frei gemacht für eine sofort eingeleitete, groß angelegte Durchsuchungsaktion in etwa zwei Dutzend Büros und Privaträumen Möllemanns und fünf weiterer Verdächtiger im In- und Ausland; Grundlage hierfür waren die genannten Ermittlungsverfahren. Nach dem Tod Möllemanns stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Möllemann ein. Die äußeren Umstände von Möllemanns tödlichem Fallschirmsprung wiesen auf einen Freitod hin; zumindest erbrachten die nachfolgenden Ermittlungen keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden oder Defekte am Fallschirmsystem.

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