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Windows Live® Suchergebnisse Norddeutscher RundfunkEnzyklopädieartikel
Norddeutscher Rundfunk (NDR), gemeinsame Landesrundfunkanstalt Hamburgs, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns mit Sitz in Hamburg. Der Sender ist seit seiner Gründung 1950/1955 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und ist heute die drittgrößte ARD-Anstalt. Vorläuferin des Norddeutschen Rundfunks war der 1924 zunächst privat gegründete, dann halbstaatliche Nordische Rundfunk AG. 1933 wurde der Sender voll verstaatlicht und in Norddeutscher Rundfunk GmbH, 1934 in Reichssender Hamburg umbenannt. Ab 1945 diente er der britischen Militärregierung zunächst unter dem Namen Radio Hamburg, dann als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR), dessen Sendegebiet auch Nordrhein-Westfalen und Berlin umfasste, als Besatzungssender. 1948 wurde der NWDR der deutschen Verwaltung übergeben; 1950 war er Gründungsmitglied der ARD. 1955 spaltete er sich in den Norddeutschen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) auf, der NDR wurde mit dem Sendegebiet Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur eigenständigen Sendeanstalt. 1992 kam Mecklenburg-Vorpommern zum Sendegebiet des NDR hinzu. Der Norddeutsche Rundfunk betreibt vier Hörfunk-Landesprogramme für die einzelnen Mitgliedsländer (NDR 90,3 für Hamburg, NDR 1 Radio MV für Mecklenburg-Vorpommern, NDR 1 Welle Nord für Schleswig-Holstein und NDR 1 Niedersachsen) sowie vier zentrale Hörfunkprogramme für das gesamte Sendegebiet: NDR 2 (modernes Musik- und Serviceprogramm), NDR Info (Nachrichtenprogramm), NDR Kultur (Klassik- und Kulturprogramm) und N-JOY (Jugendprogramm). Im Fernsehen strahlt der NDR seit 1965 in Kooperation mit Radio Bremen (RB) ein eigenes drittes Vollprogramm aus (NDR Fernsehen). Außerdem ist der NDR zu 16,45 Prozent am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) sowie an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX beteiligt. Die Vier-Länder-Anstalt bedient ein rund 87 000 Quadratkilometer großes Sende- und Gebühreneinzugsgebiet mit rund 14,3 Millionen Einwohnern, in dem etwa 7,4 Millionen Hörfunk- und 6,5 Millionen Fernsehgeräte angemeldet sind. Der Norddeutsche Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Hörfunk- und Fernsehsendungen laut Staatsvertrag „der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen” und dabei „die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache” angemessen berücksichtigen sollen. Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der aus 58 Mitgliedern bestehende Rundfunkrat; die Geschäfte führt ein vom Rundfunkrat jeweils für sechs Jahre gewählter Intendant. Finanziert wird der NDR wie alle öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in Deutschland zum größten Teil aus Rundfunkgebühren (zu etwa 80 Prozent).
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