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Windows Live® Suchergebnisse PalastEnzyklopädieartikel
Palast, der repräsentative Wohnsitz eines Herrschers oder auch reicher bürgerlicher Familien sowie prachtvolle öffentliche Verwaltungsgebäude. Paläste sind in vielfältiger Form aus dem Alten Orient (Ägypten, Babylonien, Syrien) und den frühen Mittelmeerkulturen bekannt. Die römischen Kaiser bauten ihre Paläste auf dem Palatin-Hügel in Rom, dessen Name auf den Bautypus übertragen wurde. Der für die europäische Architektur maßgebliche Typus des Palastes, der Palazzo, wurde von der italienischen Renaissance vor allem in Florenz entwickelt. Charakteristische Merkmale des Palazzo sind Rustika-Fassade, Pilaster, Rundbogenfenster, die Stockwerke trennende Gesimse und ein das Gebäude zum Dach hin abschließendes, vorkragendes Gesims. Später kam die Kolossalordnung hinzu, die vor allem im Barock weite Verbreitung fand. Die Palastbauten des Barock zeichnen sich durch geglättete Fassaden aus sowie durch rechteckige Fenster, die mit dreieckigen oder segmentförmigen Giebeln geschmückt wurden. Der barocke Palastbau leitet zum Schlossbau über, der einige seiner Stilmerkmale übernahm. Der Historismus des 19. Jahrhunderts gestaltete mit Vorliebe öffentliche Gebäude der Justiz („Justizpalast”, z. B. in München) und von Parlamenten (Berliner Reichstag) als Paläste.
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