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Passierscheinabkommen

Enzyklopädieartikel

Passierscheinabkommen, Bezeichnung für vier Abkommen zwischen dem Senat von Berlin (West) und der Regierung der DDR, abgeschlossen in den Jahren 1963 bis 1966. Im Zusammenhang mit dem Berlin-Ultimatum (1958) hatte die DDR-Regierung Berlin (West) zur selbständigen, also von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen politischen Einheit erklärt. Das Ziel einer weitgehenden Isolierung des Westteils von Berlin stand auch Pate, als die Staatsführung der DDR nach dem Bau der Berliner Mauer (1961) zunächst nur Bürgern mit westdeutschem Pass die Einreise nach Berlin (Ost) gestattete. Auf Initiative der Bundesregierung und des Berliner Senats einigeleitete Verhandlungen erbrachten immerhin das Ergebnis, dass Westberliner Freunde und Verwandte in Berlin (Ost) für jeweils einen Tag in der Weihnachtszeit besuchen durften. Das anfangs nur bis zum 4. Januar 1964 geltende Abkommen wurde am 17. Dezember 1963 unterzeichnet. 200 000 Westberliner machten zum Jahreswechsel 1963/64 davon Gebrauch und reisten auf Passierschein nach Berlin (Ost). Passierscheinabkommen wurden in den Folgejahren jeweils zur Weihnachstszeit geschlossen, bis parallel zum Viermächteabkommen 1971 eine dauerhafte Regelung gefunden wurde, die es Westberlinern gestattete, nicht nur zur Weihnachtszeit zu Tagesaufenthalten nach Berlin (Ost) einzureisen.

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