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Provision (lateinisch provisio: Vor-, Fürsorge), Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Umsatz. Diese leistungsabhängige Arbeitsvergütung ist insbesondere bei Handelsvertretern üblich. Sie kann aber bei einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung auch anderen Arbeitnehmern als leistungsbezogenes Entgelt zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Bei bestimmten Bankgeschäften, beispielsweise im Rahmen von Kreditgeschäften, werden ebenfalls Provisionen berechnet. Als allgemein übliche Vergütung für Handelsvertreter ist die Provision eine Art Abschluss- oder Vermittlungsgebühr, welche dieser für jedes Geschäft erhält, das aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen ist. Das gilt auch für Nachbestellungen, die sich aus einem solchen Geschäft ergeben, und auch für von ihm vermittelte Geschäfte, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführt werden. Die Höhe der Provision wird in der Regel vertraglich vereinbart und berechnet sich als Prozentsatz des reinen Rechnungsbetrages ohne Berücksichtigung von Abzügen oder Aufschlägen.
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