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Rat der Volksbeauftragten

Enzyklopädieartikel

Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg, die am 9. November 1918 ihre Arbeit aufnahm und am 10. Februar 1919 die Regierungsgeschäfte an die neu gewählte Weimarer Nationalversammlung übergab.

Der nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. während der Novemberrevolution am 9. November 1918 mit den Regierungsgeschäften betraute SPD-Vorsitzende Friedrich Ebert bildete eine aus je drei Vertretern der SPD (Ebert, Philipp Scheidemann und Otto Landsberg) und USPD (Hugo Haase, Wilhelm Dittmann und Emil Barth) zusammengesetzte Reichsregierung, die sich nach dem russischen Revolutionsvorbild des Rates der Volkskommissare am 10. November 1918 vom Vollzugsrat der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte legitimieren ließ. Am 29. Dezember 1918 schieden die drei USPD-Politiker infolge der bürgerkriegsartigen Kämpfe in Berlin aus der Regierung aus und überließen damit die Alleinregierung der SPD; sie wurden durch die SPD-Mitglieder Gustav Noske und Rudolf Wissell ersetzt.

Unter dem Vorsitz von Friedrich Ebert setzte der Rat der Volksbeauftagten tief greifende Sozialreformen durch (u. a. ein neues Arbeitsrecht mit kollektiven Arbeitsverträgen und Achtstundentag) und bereitete die demokratische Neuordnung des Deutschen Reiches vor. Dabei setzte er sich unter Einsatz der Reichswehr und rechter Freikorps gegen die revolutionären Kräfte durch und ließ im Januar 1919 den Aufstand des Spartakusbundes blutig niederschlagen. Am 10. Februar 1919 übergab der Rat der Volksbeauftragten die Regierungsgewalt der am 19. Januar 1919 gewählten, in Weimar tagenden Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung. Die Nationalversammlung wählte Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten; erster Ministerpräsident der Weimarer Republik wurde Philipp Scheidemann.

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