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Reichsbank

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Reichsbank, von 1875 bis 1945 Zentralbank des Deutschen Reiches mit Sitz in Berlin. Sie ging aus der Umwandlung der Preußischen Bank, der bedeutendsten von den bis dahin gegründeten 33 privaten und staatlichen Instituten mit Notenemissionsrecht hervor. Als neue „Bank der Banken” hatte die öffentlich-rechtlich organisierte Reichsbank Notenmonopol. Sie regelte vornehmlich den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr. Den Kunden ermöglichte die Reichsbank in ihren rund 500 Filialen und Zweigstellen eine damals vergleichsweise billige Abwicklung des Geldverkehrs.

Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde die Reichsbank 1937 dem Reichskanzler unterstellt und 1939 dann verstaatlicht. Nach dem 2. Weltkrieg wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bank deutscher Länder (heute Deutsche Bundesbank) und in der DDR durch die Deutsche Notenbank (die spätere Staatsbank der DDR) abgelöst.

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