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  • Reichsgut

    Das Reichsgut. Allgemein ist unter Reichsgut jenes Gut zu verstehen, daß dem Reich gehört. Als solches untersteht es der Verfügungsgewalt des regierenden Königs oder Kaisers.

  • Reichsgut - Mittelalter Lexikon

    Reichsgut (Königsgut). Der aus dem karoling. Erbe stammende Grundbesitz des Reiches, aus dem der Unterhalt des königl. Hofes durch Natural- und Geldabgaben bestritten wurde.

  • Reichsgut – Wikipedia

    Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder ...

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Reichsgut

Enzyklopädieartikel

Reichsgut, die Gesamtheit der Besitzungen des Reiches, über die das deutsche Königtum verfügen konnte und die die wirtschaftliche Basis der königlichen Hofhaltung und der Reichsverwaltung bildeten. Theoretisch davon getrennt war das Hausgut der herrschenden Familie, mit dem es in der Praxis aber häufig gemeinsam verwaltet und zum Teil vermengt wurde. Wenn nicht der persönliche Erbe des Königs im Amt nachfolgte, konnte es zu schweren Auseinandersetzungen um das Reichsgut kommen, da sich beide Besitzkomplexe vielfach sinnvoll ergänzten und kaum auseinanderzudividieren waren. Diese Situation bildet z. B. den Hintergrund für den Streit König Lothars II. mit den Staufern, den Erben der salischen Hausgüter. Nach dem Interregnum (1254-1273) war das Reichsgut so weit zusammengeschmolzen, dass die nachfolgenden Könige ihre Haumacht als Grundlage der Herrschaft heranziehen mussten.

Aus dem mittelalterlichen deutschen Reich sind lediglich zwei Aufzeichnungen des Reichsgutes erhalten: das so genannte Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs aus der Zeit um 1152 und das so genannte Reichssteuerverzeichnis von 1241.

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