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    Die Reichskreise waren übergeordnete, territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die mehrere Landesherrschaften umfassten - zunächst mit Ausnahme ...

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Reichskreise

Enzyklopädieartikel

Reichskreise, von Kaiser Maximilian I. im Jahr 1500 im Heiligen Römischen Reich geschaffene Bezirke, denen vor allem die Sicherung des Landfriedens und die Exekution der Reichskammergerichtsurteile oblag. Die Einrichtung der Reichskreise entsprang dem Bedürfnis nach reichsweiter Verbesserung des Friedensschutzes, des Gerichtswesens, der Verteidigung und der Steuererhebung.

Erstmals war der so genannte Reichslandfrieden von Eger 1389 in Form mehrerer befristeter regionaler Einigungen durchgesetzt worden. Seitdem versuchten die Herrschaftsträger im Reich immer wieder vergeblich, den tatsächlich bestehenden Regionalismus innerhalb des Reiches unter verschiedenen Bezeichnungen für die oben genannten Zwecke dienstbar zu machen. Zwischen 1438 und 1486/91 scheiterten mehrere detailliert ausgearbeiteten Konzepte zur Gliederung des Reiches in vier bzw. sechs Kreise an den machtpolitischen Interessen der Kurfürsten und des Königs. Erst als der König 1500 ein ständisches Regiment zugestehen musste, wurden sechs „Kreise” eingerichtet, deren ursprünglicher Zweck es war, die sechs ritterlichen bzw. gelehrten Mitglieder des Reichsregiments (siehe Reichsreform) und des seit 1495 vom Herrscherhof gelösten Reichskammergerichts zu stellen. Diese sechs Kreise stabilisierten sich mit der Zeit und übernahmen die Wahrung des Landfriedens, die Erhebung der Reichssteuer, die Aufstellung des Reichsheeres etc; seit 1512 wurde die Kreiseinteilung auch auf die bislang ausgesparten habsburgischen Territorien ausgedehnt, so dass sich bis 1521 die bis zum Ende des alten Reiches 1806 bestehenden zehn Reichskreise herausgebildet hatten: der fränkische, der bayerische, der schwäbische, der kurrheinische, der niedersächsische und der westfälische Kreis sowie außerdem ab 1512 der niederrheinische, der obersächsische, der österreichische und der burgundische Kreis.

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