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Windows Live® Suchergebnisse ReichsstädteEnzyklopädieartikel
Reichsstädte, die Städte im Heiligen Römischen Reich, die der unmittelbaren Herrschaft des Königs unterstanden (siehe Reichsunmittelbarkeit) und nicht wie die Landstädte der Herrschaft eines Landesherrn. Die Reichstädte stellen einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar. Reichsstädte entstanden ursprünglich auf Reichsgut und wurden von königlichen Beamten (Vögten, Burggrafen) verwaltet. Später erweiterte sich der Kreis der Reichsstädte durch Übertragung, Verleihung der Reichsunmittelbarkeit, Erlöschen der Landesherrschaft, gewaltsame Aneignung etc. Die Herrscher empfingen von den Reichsstädten, die als königliches Eigentum behandelt wurden, unmittelbar ihre Abgaben. In finanziell angespannten Zeiten scheuten sich die Herrscher auch nicht, Reichsstädte zu verpfänden. Die Herrschaftsrechte über die jeweilige Stadt gingen dadurch an den Schuldner über, während das Eigentum des Reiches im Prinzip gewahrt blieb. Im Zuge der Ausgestaltung ihrer kommunalen Ratsverfassung im Spätmittelalter emanzipierten sich die Reichsstädte mehr und mehr von der unmittelbaren Herrschaft des Königs und zogen zunehmend die ursrprünglich von königlichen Beamten ausgeübten Hoheitsrechte an sich. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hatten sie eine derartige Autonomie gewonnen, dass sie seit 1489 als eigenständige Kurie am Reichstag mitwirken konnten, wenn auch noch nicht gleichberechtigt. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803, durch den der Großteil der Reichsstädte mediatisiert wurde, und den Napoleonischen Kriegen, in denen auch die restlichen ihre Freiheit verloren, gab es 51 Reichsstädte; durch Beschluss des Wiener Kongresses erhielten Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main wieder den Status Freier Städte.
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