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Windows Live® Suchergebnisse SelbständigeEnzyklopädieartikel
Selbständige, Personen, die nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen und einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung nachgehen, mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Zu den Selbständigen werden alle gewerblich arbeitenden Personen gezählt, die einen Betrieb (dazu zählen auch gepachtete Betriebe) besitzen und ihn leiten. Als Betrieb zählen auch landwirtschaftliche Unternehmen sowie Handwerksbetriebe. Eine große Gruppe unter den Selbständigen stellen die freiberuflich Tätigen dar. Freiberufler genießen steuerlich einige Privilegien und haben nicht den Status eines Gewerbetreibenden oder Kaufmanns. Es gibt keine endgültige Regelung dafür, welche Berufe als freiberuflich gelten. Im Einkommensteuergesetz sind aber einige wesentliche Beispiele aufgeführt: Ärzte (daneben u. a. auch Heilpraktiker, Krankengymnasten), Juristen (Notare, Anwälte usw.), Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher, Lotsen und andere. Alle weiteren Rechtsformen für Selbständige sind im gewerblichen Bereich angesiedelt. So z. B. das Einzelunternehmen eines Kaufmanns. Weitere Rechtsformen sind Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften (für Selbständige ist vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung interessant). Siehe Gesellschaftsformen (Wirtschaft) Grundsätzlich sind die Einkünfte eines Selbständigen der Einkommensteuer unterworfen. Daneben muss der Selbständige, sofern er ein Gewerbe betreibt, auch Gewerbesteuer und möglicherweise Körperschaftsteuer zahlen.
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