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Selbstverwaltung

Enzyklopädieartikel

Selbstverwaltung, eine Form der politischen, verwaltenden oder ökonomischen Kleinorganisation, die eine zentralistische Obergewalt, sei es durch den Staat, sei es durch hierarchische Unternehmensstrukturen, durch basisdemokratische Entscheidungsbefugnisse ersetzt. Das Hauptmerkmal der Selbstverwaltung ist das unmittelbare Mitspracherecht der Mitglieder einer Organisation bei allen Entscheidungen, welche die grundlegende Ausrichtung und die innere Strukturierung der Organisation betreffen.

Zentral für die Selbstverwaltung ist die Ersetzung einer delegierten Interessenvertretung für eine Mehrheit durch die Selbstwahrnehmung der Interessen durch die Gesamtheit der Mitglieder selbst. Je größer die Organisation wird, um so komplexer gestaltet sich dieser Anspruch. Auch hier sind juristisch festzulegende Regeln notwendig, die einerseits sicherstellen, dass sich die zu wählenden Entscheidungsträger am Interesse der Mitglieder ausrichten, und andererseits das geltende Recht nicht außer Kraft setzen. Wichtig für eine funktionierende Selbstverwaltung sind vertraglich bindende Festsetzungen für alle Mitglieder. Die bedeutendsten Beispiele für eine Selbstverwaltung sind die kommunale Selbstverwaltung, die Hochschulen, selbstverwaltete Verbände und Betriebe. Allen selbstverwalteten Institutionen ist die Autonomie von übergeordneten Verwaltungen eigen.

Oft spiegelt sich in der Selbstverwaltung die Struktur der staatlichen Zentralverwaltung, wie in der kommunalen Selbstverwaltung. Dies liegt an dem vergleichbaren Wahl- und Delegationsprozess. In der Industrie unterscheiden sich selbstverwaltete Betriebe aber entscheidend von traditionellen Betrieben dadurch, dass die Entscheidungsgewalt nicht von Besitzern oder Vorstandsgremien ausgeht, sondern von den Arbeitern und Angestellten, die selbst Anteilseigner sind.

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