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Sozialer Wohnungsbau

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Sozialer Wohnungsbau, durch öffentliche Mittel geförderter Bau von so genannten Sozialwohnungen für einkommensschwache Mieter oder auch von kostengünstigem Wohneigentum. Die öffentlichen Fördermittel können in Form von günstigen oder zinslosen Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften oder Steuervergünstigungen gewährt werden. Auch die Bereitstellung von günstigem Bauland gehört dazu.

Der Bezug einer Sozialwohnung wie auch der durch Sonderkonditionen erleichterte Erwerb von Wohneigentum ist an den Nachweis der sozialen Bedürftigkeit gebunden. Hierzu muss von den Interessenten ein Antrag gestellt und das Haushaltseinkommen offengelegt werden. Verbessert sich das angegebene Haushaltseinkommen im Lauf der Zeit (nach erfolgtem Bezug der Wohnung) und überschreitet es demnach einen definierten Betrag, so wird nach dem Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im öffentlichen Wohnungswesen von 1981 eine so genannte Fehlbelegungsabgabe erhoben.

Besonders in den großen Städten kommt aufgrund der Mietpreisentwicklung der letzten Jahre ein hoher Prozentsatz der Haushalte als Mieter von Sozialwohnungen in Betracht. Zugleich wurde der soziale Wohnungsbau angesichts leerer öffentlicher Kassen in den neunziger Jahren erheblich reduziert und zeitweise sogar seine Abschaffung diskutiert. Da der Bedarf das Angebot in manchen Gebieten erheblich übersteigt, existieren in einigen Städten Wartelisten und Dringlichkeitsstufen, mit deren Hilfe versucht wird, zumindest jungen Elternpaaren, Schwangeren und Alleinerziehenden möglichst schnell eine Sozialwohnung anzubieten. Speziell für kinderreiche Familien wurden darüber hinaus preiswerte Baumethoden und großzügige Finanzierungsmodelle für kleine Eigenheime ersonnen.

Sozialwohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung, nach der die Miete die Kostenmiete – laufende Kosten einschließlich eines Betrags für die Verzinsung der eingesetzten Eigenmittel – oder die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Die Höhe der Miete soll ausdrücklich für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen geeignet sein. Obwohl Größe und Ausstattung der Wohnung einfachen Bedürfnissen gerecht werden sollen, sehen die Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus gewisse Mindeststandards vor, die sich durchaus an dem allgemein üblichen Niveau des freien Wohnungsbaus orientieren.

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