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Staatskirche

Enzyklopädieartikel

Staatskirche, vielfach aus legitimatorischen Gründen zur offiziellen Glaubensinstanz erhobene Kirche, deren Konfession gleichzeitig zur Staatsreligion erklärt wird. Das Staatskirchentum hat sich in den katholischen Ländern Europas im 16. bis 18. Jahrhundert herausgebildet und im protestantischen Deutschland die spezifische Form des Landeskirchentums mit dem landesherrlichen Summepiskopat angenommen. Die einzig zugelassene oder zumindest privilegierte Staatskirche bildete eine Anstalt, die unter der Superiorität und dem Einfluss des Staates stand, dessen Zuständigkeit von der Kirchengesetzgebung über die Kirchenämterbesetzung bis zur Kirchensteuererhebung reichen konnte. Im Verlauf der Säkularisierung und Pluralisierung hat die Staatskirchenkonzeption zugunsten des Laizismus und der Vorstellung von der religiös-weltanschaulichen Neutralität (Religionsfreiheit) des Staates an Bedeutung verloren. Die katholische Kirche trat aber noch bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil für ein konkordatäres System in Verbindung mit der Anerkennung des Katholizismus als Staatsreligion ein (siehe Konkordat).

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