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Standesbeamter

Enzyklopädieartikel

Standesbeamter, der für die Personenstandssachen einer Gemeinde zuständige Beamte.

Für jeden Standesamtsbezirk, der eine oder mehrere kleine Gemeinden wie auch nur ein bestimmtes Gebiet einer größeren Gemeinde umfassen kann, ist grundsätzlich ein Standesbeamter und mindestens ein Vertreter zu bestellen. Er ist vor allem für die Führung der Personenstandsbücher und die Ausstellung von Personenstandsurkunden zuständig. Dazu gehören beispielsweise Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Die allgemein bekannteste Aufgabe sind Eheschließungen. Der Standesbeamte ist zu den von ihm vorzunehmenden Amtshandlungen verpflichtet. Bei Ablehnung einer Amtshandlung kann er auf Antrag des Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde durch das Amtsgericht zu deren Durchführung angewiesen werden.

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