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Windows Live® Suchergebnisse SteuerfluchtEnzyklopädieartikel
Steuerflucht, Verlagerung des Wohn- oder Firmensitzes in einen Staat mit niedrigeren Steuersätzen. Im Unterschied zur Kapitalflucht erfolgt hierbei die Übertragung des Vermögens ins Ausland allein aus Gründen der Steuerersparnis. Zu den bekanntesten Steueroasen, Länder in denen keine oder nur sehr niedrige Steuern erhoben werden, gehören die Bahamas und die Bermuda-Inseln sowie in Europa Liechtenstein und Monaco. Durch verschiedene gesetzliche Regelungen versucht der Gesetzgeber, unangemessene Steuervorteile durch die Nutzung des internationalen Steuergefälles zu mindern oder zu verhindern. So wurde bereits in den dreißiger Jahren auf der Grundlage einer Notverordnung aus dem Jahr 1931 eine so genannte Reichsfluchtsteuer in Höhe von 25 Prozent auf das gesamte steuerpflichtige Vermögen von auswanderungswilligen Personen erhoben. Dadurch sollten Kapitalabwanderungen möglichst verhindert oder zumindest künftige Steuerverluste ausgeglichen werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Möglichkeiten zur Steuerflucht vor allem durch das Außensteuergesetz eingeschränkt.
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