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    Dieser Artikel behandelt den Südwestrundfunk; zu anderen Bedeutungen der Abkürzung SWR siehe SWR (Begriffsklärung).  

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Südwestrundfunk

Enzyklopädieartikel

Südwestrundfunk (SWR), gemeinsame Landesrundfunkanstalt der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Baden, Stuttgart und Mainz. Der Sender ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und ist heute die zweitgrößte ARD-Anstalt.

Der Südwestrundfunk wurde am 1. Januar 1998 durch die Fusion der Sendeanstalten Südwestfunk (SWF) und Süddeutscher Rundfunk (SDR) gegründet. Er betreibt je zwei Hörfunk-Landesprogramme (SWR1 Baden-Württemberg, SWR4 Baden-Württemberg, SWR1 Rheinland-Pfalz und SWR4 Rheinland-Pfalz) sowie zwei zentrale Radioprogramme für das gesamte Sendegebiet: SWR2 (Kulturprogramm) und SWR3 (Popmusik- und Informationsprogramm). Im Fernsehen strahlt der SWR ein eigenes drittes Vollprogramm (SÜDWEST Fernsehen) aus, in dessen gemeinsames Mantelprogramm auch das SR SÜDWEST Fernsehen eingebunden ist. Außerdem ist der SWR zu 16,95 Prozent am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) sowie an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX beteiligt. Der SWR bedient ein rund 55 600 Quadratkilometer großes Sende- und Gebühreneinzugsgebiet mit circa 14,7 Millionen Einwohnern, in dem etwa 7,5 Millionen Hörfunk- und 6,3 Millionen Fernsehgeräte angemeldet sind.

Der Südwestrundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Hörfunk- und Fernsehsendungen laut Staatsvertrag „einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben” und „die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland” zu fördern haben. Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der aus 74 Mitgliedern bestehende Rundfunkrat; die Geschäfte führt ein vom Rundfunkrat jeweils für fünf Jahre gewählter Intendant. Der SWR finanziert sich wie alle öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in Deutschland zum größten Teil aus Rundfunkgebühren (zu etwa 80 Prozent).

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