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Windows Live® Suchergebnisse TantiemeEnzyklopädieartikel
Tantieme, als Anteil am Jahresgewinn eine Form der Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen. Daneben stellen Tantiemen auch eine Vergütungsart für die Verwertung literarischer, musikalischer oder anderer künstlerischer Werke dar, die nach dem Urheberrecht geschützt sind. Hierbei wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Erlöses, der durch Aufführung, Wiedergabe, Vervielfältigung oder Vermietung des Werkes erzielt wird, an dessen Urheber ausbezahlt. Als Anteil am Jahresgewinn eines Unternehmens werden Tantiemen insbesondere bei Kapitalgesellschaften gewährt. In Aktiengesellschaften werden sie auf der Grundlage der Satzung, des Anstellungsvertrages oder auf Beschluss der Hauptversammlung einer Gesellschaft an Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratmitglieder und zum Teil auch an leitende Angestellte ausbezahlt. Auch Geschäftsführer einer GmbH sind häufig über Tantiemen am Gewinn eines Unternehmens beteiligt. An Stelle von Provisionen können sie auch eine Vergütung für Handelsvertreter sein. Als Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen werden Tantiemen entsprechend den rechtlichen und satzungsmäßigen Vorgaben als prozentualer Anteil vom Bilanzgewinn oder vom Jahresüberschuss berechnet, wobei letzterer um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die vorgeschriebenen Beträge für Rücklagen vermindert wird. Nach dem Aktiengesetz ist bei der Höhe der Tantiemen zu berücksichtigen, dass die Gesamtbezüge des Vorstandes in einem angemessenem Verhältnis zu seinen Aufgaben und der Lage der Gesellschaft zu stehen haben. Die als Teil einer Gehaltszusage geltenden garantierten Tantiemen sind ein zugesicherter Mindestbetrag, der dann ausgezahlt wird, wenn ein Unternehmen keinen Reingewinn erzielt hat.
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