Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Termingeschäft

Windows Live® Suchergebnisse

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Termingeschäft

Enzyklopädieartikel

Termingeschäft, Börsengeschäft, dessen Umfang im Moment des Vertragsabschlusses festgelegt wird, während die Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Es wird zwischen bedingten und festen Termingeschäften unterschieden.

Bei bedingten Termingeschäften behält sich ein Vertragspartner gegen Zahlung einer Prämie, der so genannten Abstandssumme oder dem Reugeld, das Recht vor, von der Abnahme einer Ware oder eines Wertpapiers zurückzutreten. Die Prämien der bedingten Termingeschäfte orientieren sich am Kurswert der gehandelten Objekte. Man unterscheidet Options-, Prämien- und Nochgeschäfte.

Bei Optionsgeschäften hat der Käufer einer Option bei sofortiger Zahlung einer Prämie die Wahl, ein Geschäft mit Effekten (siehe Börse) zu einem festgelegten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist, der Optionslaufzeit, zu vollziehen oder rückgängig zu machen. Bei Prämiengeschäften behält sich ein Geschäftspartner gegen Zahlung einer Prämie vor, das Geschäft zu erfüllen oder zurückzutreten, wobei das Risiko auf die Prämie begrenzt bleibt. Beim Nochgeschäft verpflichtet sich einer der Vertragspartner bei Zahlung einer Prämie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen.

Bei den festen Termingeschäften entfällt im Gegensatz zu den bedingten Termingeschäften die Zahlung von Prämien. Das Geschäft wird stets am festgelegten Erfüllungstag abgewickelt, der jedoch durch ein so genanntes Prolongationsgeschäft hinausgezögert werden kann. Als standardisierte Form des festen Termingeschäftes werden an der Börse Financial Futures (Finanzterminkontrakte) gehandelt. Termingeschäfte mit Wertpapieren sind meist spekulativer Natur; Kursschwankungen wirken dabei als Teil des Geschäfts ausgleichend auf den Kursverlauf. Das Termingeschäft mit Waren hingegen gleicht die Preise räumlich und zeitlich aus und sorgt für bessere Dispositionsmöglichkeiten der Geschäftspartner. Termingeschäfte in Wertpapieren waren in Deutschland von 1931 bis 1970 verboten. Seit 1975 sind sie generell erlaubt, wenn sie zuvor durch Rechtsverordnung zugelassen wurden.

International werden Termingeschäfte vor allem an den Börsen von New York, London und Chicago getätigt. In Deutschland besteht seit 1990 die Deutsche Terminbörse (DTB), an der zugelassene Vollkaufleute Termingeschäfte abwickeln. Gehandelt werden hier Optionen oder Financial Futures auf den DAX® oder auf Bundesanleihen sowie Optionen auf 20 deutsche Aktientitel.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft