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Tribus

Enzyklopädieartikel

Tribus (lateinisch: „Bezirk”), Einheit der römischen Bürgerschaft. Ursprünglich gab es in Rom (siehe Rom, Frühgeschichte) drei nach den alten Patriziergeschlechtern benannte Tribus, die jeweils in zehn Kurien unterteilt waren. Durch die Neueinteilung nach Wohnsitzen im 5. Jahrhundert v. Chr. stieg die Zahl auf vier städtische (tribus urbanae) und 16 oder 17 ländliche Bezirke (tribus rusticae). Durch Landnahme, die Einrichtung römischer Kolonien, die Übertragung der römischen Bürgerrechte auch an Bundesgenossen und Ähnliches stieg die Zahl der Tribus bis zum Jahr 241 v. Chr. auf 35; danach wurden keine weiteren Tribus mehr geschaffen, sondern Neu-Bürger und Neu-Land in die alten Bezirke eingeschrieben.

Die Zugehörigkeit zu einer Tribus kennzeichnete den civis Romanus, den römischen Bürger, die Nennung seiner Tribus in seinem Namen war zugleich der Rechtsnachweis. Die Tribus waren Verwaltungseinheiten, wurden als Grundlagen für die Besteuerung (siehe Tribut) und die Truppenaushebung herangezogen und dienten als Wahlbezirke für die Sonderversammlungen der Plebs, später für die Zusammenkünfte der Komitien. Die Zuweisung von Bürgern in die einzelnen Tribus nahmen die Zensoren vor, für Städte war die Volksversammlung zuständig. Für ihre inneren Angelegenheiten hielten die Tribus eigene Versammlungen ab, die comitia tributa, die Tributkomitien.

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