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Tribut

Enzyklopädieartikel

Tribut (lateinisch tributum: Beitrag, Steuer), seit der Antike bis in die Neuzeit Bezeichnung für Sach- oder Geldleistungen an die eigene oder eine fremde Herrschaft.

In der antiken römischen Republik finanzierten die in Tribus (Verwaltungseinheiten) organisierten Bürger durch direkte außerordentliche Vermögensabgaben die Kriegszüge Roms. Die Höhe des zu entrichtenden Tributs richtete sich nach der Zugehörigkeit zu einer der fünf Vermögensklassen, denen die Bürger alle fünf Jahre durch einen Zensor zugeordnet wurden.

Im mittelalterlichen Lehnsrecht wurde die Abgabe, die der Vasall für das empfangene Lehen neben Kriegs- und anderen Diensten dem Lehnsherrn bzw. dem König entrichten musste, als Tribut – auch als Königszins – bezeichnet.

Zumeist bezeichnet der Begriff Tribut die Abgaben eines schwächeren, abhängigen oder unterworfenen Volkes an das stärkere oder den Sieger. Eines der frühesten Beispiele aus der Antike ist der hohe Tribut, der dem Seleukidenherrscher Antiochos III. nach seinen Niederlagen von Rom auferlegt wurde (188 v. Chr.) und der seinen Nachfolger Antiochos IV. zur Plünderung des Tempelschatzes in Jerusalem veranlasste (169 v. Chr.) – Anlass für den Aufstand der Makkabäer (167-161 v. Chr.). Tributforderungen setzten sich in der Kriegsgeschichte als übliches Mittel durch, den Sieger auf seine (Kriegs-)Kosten kommen zu lassen und den Besiegten in lang währender Abhängigkeit zu halten. Diese Form des Tributs wurde in der Neuzeit weitgehend von Kriegsentschädigungen und Reparationen abgelöst.

Großreiche schließlich übten ihre Vorherrschaft über schwächere Nachbarn als Tributsoberherrschaft aus, indem sie ihnen bei ansonsten weitgehend belassener Selbständigkeit Tribute in Geld- oder Naturalleistungen, aber auch in Form von Kriegsdiensten abverlangten.

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