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Umlaufvermögen

Enzyklopädieartikel

Umlaufvermögen, nicht dem Anlagevermögen zuzurechnende Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend genutzt werden und gewöhnlich innerhalb einer kürzeren Zeitspanne umgeformt oder umgesetzt werden. Zum Umlaufvermögen zählt man die folgenden Bilanzpositionen: Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Halb- und Fertigfabrikaten, Forderungen aller Art, die nicht unter einer anderen Bilanzposition aufgeführt sind, Wertpapiere, die nur kurzfristig oder ausschließlich zu spekulativen Zwecken gehalten werden, Zahlungsmittel (Bargeldbestand, Bank- und Postscheckguthaben, Wechsel) sowie bereits geleistete Anzahlungen. Was als Umlaufvermögen gilt, wird durch die Bilanzgliederung des § 266 HGB bestimmt. Bei der Bewertung der Güter des Umlaufvermögens muss für die Steuerbilanz das strenge Niederstwertprinzip beachtet werden, d. h. die Güter werden in der Regel mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemeinsam mit dem Anlagevermögen und den Rechnungsabgrenzungsposten bildet das Umlaufvermögen die Aktivseite der Bilanz, auf der das bilanzierungsfähige Vermögen ausgewiesen wird.

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