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Versicherungspflicht

Enzyklopädieartikel

Versicherungspflicht, gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Versicherungen im Bereich der Sozialversicherungen oder Individualversicherungen abzuschließen.

Die Pflicht, den vier Sozialversicherungen – das sind gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung – anzugehören, besteht für alle Arbeitnehmer, für eine bestimmte Gruppe von Selbständigen (z. B. selbständige Lehrer, Erzieher, Hebammen, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten; auch selbständige Handwerker sind über einen bestimmten Zeitraum hinweg ebenfalls pflichtversichert) sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Wehr- und Ersatzdienstleistende und für Rentner. Ausnahmen bilden hierbei die Kranken- und die Pflegeversicherung, die für alle Bürger Pflicht sind. Bei der Krankenversicherung besteht eine Einkommensgrenze, bis zu der man sich nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern kann, wer darüber hinaus verdient, kann sich freiwillig oder privat versichern.

Im Bereich der Individualversicherungen schreibt der Gesetzgeber bestimmten Personenkreisen Versicherungen vor. Dazu zählt vor allem die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die vom Halter eines Fahrzeuges vor dem Betrieb auf öffentlichen Straßen abgeschlossen werden muss (Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965). Weitere Pflichtversicherungen müssen Betreiber von besonders umweltgefährdenden Anlagen abschließen.

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