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Windows Live® Suchergebnisse WahlkreisEnzyklopädieartikel
Wahlkreis, räumlich abgegrenzte Untereinheit eines Wahlgebiets. Die Bundesrepublik Deutschland als Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise unterteilt (ab der 15. Wahlperiode 2002/2006; zuvor waren es seit 1990 328 Wahlkreise), die wiederum in Wahlbezirke, Briefwahl- sowie Sonderwahlbezirke untergliedert sind. Die durchschnittliche Größe der Wahlkreise in Deutschland beträgt 200 000 Wahlberechtigte. Das Wahlverfahren in Deutschland kombiniert die Persönlichkeits- mit der Verhältniswahl (siehe Wahlen). So hat jeder Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: 1. die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten, und 2. die Zweitstimme für die Landesliste, auf der die Parteien ihre Kandidaten unabhängig von deren Wahlkreis aufstellen. Der Wahlkreiskandidat wird in einer Mehrheits- oder Persönlichkeitswahl gewählt. Dazu muß er die einfache bzw. relative Mehrheit der Stimmen erringen. Zwischen den beiden Kandidaten, welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen, kann es zur Stichwahl kommen. Wenn einer der Gewählten später ausscheidet, wird eine Nachwahl erforderlich. Anders als in der Verhältnis- oder Listenwahl gehen in der Mehrheits- oder Persönlichkeitswahl die Stimmen für den unterlegenen Kandidaten verloren. Der Wahlkreisabgeordnete hat aufgrund seiner persönlichen Bindung zu den Wählern eine besondere Verantwortung für seinen Wahlkreis, und er wird in politischen und ökonomischen Entscheidungen die spezifische Problemlage seines Wahlkreises berücksichtigen. Das Mandat, das er von den Wählern erhält, ist ein so genanntes Direktmandat. Nicht wenige Kandidaten, die sich um ein Mandat in einem Wahlkreis bewerben, sind zusätzlich über die Landesliste ihrer Partei abgesichert.
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