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Westdeutscher Rundfunk

Enzyklopädieartikel

Westdeutscher Rundfunk (WDR), Landesrundfunkanstalt Nordrhein-Westfalens mit Sitz in Köln. Der Sender ist seit seiner Gründung 1955 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und ist heute die größte ARD-Anstalt.

Vorläuferin des WDR war die 1924 zunächst privat gegründete, dann halbstaatliche „Westdeutsche Funkstunde AG” in Münster, die 1927 als Westdeutsche Rundfunk AG nach Köln verlegt wurde. 1933 wurde der Sender voll verstaatlicht und in Westdeutscher Rundfunk GmbH, 1934 in Reichssender Köln umbenannt. Ab 1945 diente er der britischen Militärregierung unter dem Namen Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) mit Funkhäusern in Köln und Hamburg als Besatzungssender für die gesamte britische Zone. Der NWDR wurde 1948 der deutschen Verwaltung übergeben; 1950 war er Gründungsmitglied der ARD. 1955 spaltete sich der NWDR in den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) auf; der WDR wurde zur eigenständigen Landesrundfunkanstalt Nordrhein-Westfalens.

Der Westdeutsche Rundfunk betreibt fünf eigene Hörfunkprogramme: Eins Live (progressives Musik- und Informationsprogramm für junge Hörer), WDR 2 (Popmusik- und Informationsprogramm), WDR 3 (Klassik- und Kulturprogramm), WDR 4 (populäres Unterhaltungsprogramm) und WDR 5 (Informations- und Nachrichtenprogramm). Im Fernsehen strahlt der WDR seit 1965 ein eigenes drittes Vollprogramm (WDR Fernsehen) aus. Außerdem ist der WDR zu 21,25 Prozent am ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) sowie an den Satellitenprogrammen 3sat, ARTE, KI.KA und PHOENIX beteiligt. Der WDR bedient ein circa 34 000 Quadratkilometer großes Sende- und Gebühreneinzugsgebiet mit rund 18,1 Millionen Einwohnern, in dem etwa 8,7 Millionen Hörfunk- und 7,9 Millionen Fernsehgeräte angemeldet sind.

Der Westdeutsche Rundfunk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Hörfunk- und Fernsehsendungen laut WDR-Gesetz „der Information, Bildung und Unterhaltung” zu dienen haben. Wichtigstes Aufsichtsgremium ist der aus 42 Mitgliedern bestehende Rundfunkrat; die Geschäfte führt ein vom Rundfunkrat jeweils für sechs Jahre gewählter Intendant. Der WDR finanziert sich wie alle öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in Deutschland zum größten Teil aus Rundfunkgebühren (zu etwa 80 Prozent).

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