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Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages

Enzyklopädieartikel

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, nach Art. 45b des Grundgesetzes durch den Bundestag für fünf Jahre gewählter Amtsträger, der die Einhaltung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten überwacht und den Bundestag bei der Kontrolle der Bundeswehr unterstützt.

Um seine Aufgaben ausüben zu können, hat der Wehrbeauftragte das Recht auf Auskunft durch das Verteidigungsministerium, militärische Einrichtungen und Dienststellen. Soldatinnen und Soldaten können sich mit Beschwerden direkt an ihn wenden, müssen also nicht den Dienstweg einhalten. Seine Arbeit und die Lage in den Streitkräften dokumentiert der Wehrbeauftragte mit einem jährlichen Bericht an den Bundestag.

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