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Windows Live® Suchergebnisse WerbungskostenEnzyklopädieartikel
Werbungskosten, Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen und daher (gegen Nachweis für die Einkommensteuer) vom Einkommen abgezogen werden können. Die steuerlich anerkannten Werbungskosten sind im Einkommensteuergesetz aufgeführt. Zu ihnen zählen insbesondere Aufwendungen für Berufskleidung und Fachliteratur, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Beiträge zu Berufsverbänden, Zusatzkosten wegen beruflich notwendiger doppelter Haushaltsführung und dem Erwerb dienende Mieten und Pachten. Ohne Nachweis können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Werbungskosten-Pauschbeträge abgesetzt werden. Sie sind bei den einzelnen Einkunftsarten unterschiedlich hoch. Bei der Abgrenzung der Werbungskosten zu nicht abzugsfähigen Kosten gilt das Aufteilungsverbot. Es besagt, dass anfallende Belastungen nur vollständig der Lebenshaltung oder den Werbungskosten zugerechnet werden können. Ausnahmen hiervon sind zulässig bei der Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs, bei Telefonkosten und Kontoführungsgebühren.
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