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Windows Live® Suchergebnisse AkkusativEnzyklopädieartikel
Akkusativ (lateinisch accusatum: Angeklagtes), Teilkategorie vieler Kasussysteme, hauptsächlich als Objektskasus vorkommend. Der Akkusativ wird in den meisten indogermanischen Sprachen zur Markierung des so genannten direkten Objekts verwendet, z. B. das Objekt, das von der Handlung unmittelbar betroffen ist (z. B. „Er liest ein Buch”). Aufgrund dieser Definition ist der Akkusativ der Ausgangspunkt für die Unterscheidung von transitiven Verben, die (obligatorisch, aber auch fakultativ) mit Akkusativobjekt stehen (z. B. jemanden schlagen) und intransitiven, die ohne Objekt (z. B. laufen) oder mit Objekten in anderen Kasus (z. B. bedürfen + Genitiv) stehen. Im Deutschen lassen sich neben der Funktion des Akkusativs als Rektionskasus viele andere semantische Einzelbedeutungen des Akkusativs feststellen, die jedoch nur einzelsprachlich festzulegen sind. In Passivsätzen wechseln im Deutschen die Akkusativobjekte ihren Kasus und stehen dann im Nominativ: „Paul schlägt Jakob” → „Jakob wird von Paul geschlagen”. Außerdem übernimmt der Akkusativ in Verbindung mit einigen Präpositionen (siehe Wortarten) deiktische Funktion, indem er den Ort einer Handlung (in/unter/vor/auf dem Haus) von der Richtung einer Handlung (in/unter/vor/auf das Haus) unterscheidet.
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