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Windows Live® Suchergebnisse Europäische ZentralbankEnzyklopädieartikel
Europäische Zentralbank (EZB; englisch European Central Bank, ECB), Zentralbank für den Euro, die gemeinsame Währung der Europäischen Union (EU). Die EZB nahm am 1. Juni 1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstituts die Arbeit auf und ist seit dem 1. Januar 1999 (seit der Einführung des Euro) im Eurowährungsgebiet, d. h. in denjenigen Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die den Euro eingeführt haben, für die Geldpolitik zuständig. Sie steht im Zentrum des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das sich aus der EZB und den Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt, und des Eurosystems, das aus der EZB und den Zentralbanken der Euroländer besteht. Mit der Einführung des Euro ging und geht die Verantwortung für die Geldpolitik von den jeweiligen nationalen Zentralbanken auf die EZB über. Oberstes Ziel der EZB bzw. des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität und damit die Erhaltung der Stabilität des Euro. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik in den Euroländern, die Abwicklung von Devisengeschäften, die Verwaltung der Währungsreserven der Euroländer sowie die Gewährleistung des Funktionierens der Zahlungssysteme im Euroraum. Darüber hinaus hat sie das alleinige Recht, die Ausgabe von Eurobanknoten im Eurowährungsgebiet zu genehmigen. Die EZB arbeitet weisungsunabhängig von den Regierungen, und ihre Rechte können durch nationale Gesetze nicht aufgehoben oder verändert werden. Die EZB verfügt über verschiedene Entscheidungsorgane. Der Rat der EZB, bestehend aus dem Direktorium und den Zentralbankpräsidenten der Euroländer, legt als oberstes Entscheidungsgremium mit einfacher Mehrheit die Leitlinien der europäischen Geldpolitik fest; jedes Mitglied hat eine Stimme. Für die Umsetzung dieser Geldpolitik ist das Direktorium der EZB zuständig, das sich aus dem Präsidenten (seit 1. November 2003 Jean-Claude Trichet), dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Die Direktoriumsmitglieder werden von den Regierungen der Euroländer vorgeschlagen und im Einvernehmen für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt; die Wiederernennung ist unzulässig. Vorwiegend beratende Funktion hat der Erweiterte Rat, dem der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Staaten angehören. Der Erweiterte Rat hat Übergangscharakter: Er wird aufgelöst, sobald alle EU-Länder den Euro eingeführt haben. Sitz der EZB ist Frankfurt/Main.
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