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  • Honorar – Wikipedia

    Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten und Architekten.

  • Honorar

    Diese Rubrik beschäftigt sich damit, auf welchen Grundlagen die Honorare jedes Quartal zustande kommen und wie sie bemessen werden.

  • Honorar – Wikipedia

    Dieser Artikel erläutert Honorar bzw. Gage im Sinne eines Entgeltes. Weitere Bedeutungen zu Gage finden sich unter Gage (Begriffsklärung).

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Honorar

Enzyklopädieartikel

Honorar (lateinisch honorarium: Ehrengeschenk), Vergütung der Leistungen von Freiberuflern oder Künstlern.

Zu honorarpflichtigen freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Autoren und ähnlicher Berufe. Als Honorare können auch Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung oder für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bezeichnet werden.

Die Höhe des Honorars ergibt sich bei manchen Berufsgruppen aus speziellen Gebührenordnungen. Zum überwiegenden Teil unterliegt es jedoch der freien Vereinbarung, wobei als Kriterien lediglich unbestimmte Kategorien wie Angemessenheit und Üblichkeit dienen können.

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