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Windows Live® Suchergebnisse HonorarEnzyklopädieartikel
Honorar (lateinisch honorarium: Ehrengeschenk), Vergütung der Leistungen von Freiberuflern oder Künstlern. Zu honorarpflichtigen freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Autoren und ähnlicher Berufe. Als Honorare können auch Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung oder für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bezeichnet werden. Die Höhe des Honorars ergibt sich bei manchen Berufsgruppen aus speziellen Gebührenordnungen. Zum überwiegenden Teil unterliegt es jedoch der freien Vereinbarung, wobei als Kriterien lediglich unbestimmte Kategorien wie Angemessenheit und Üblichkeit dienen können.
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