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Langzeitarbeitslosigkeit

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Langzeitarbeitslosigkeit, die mehr als ein Jahr andauernde Arbeitslosigkeit von erwerbsfähigen und erwerbswilligen Personen.

Volkswirtschaftlich gesehen weist Langzeitarbeitslosigkeit auf eine schwierige Lage am Arbeitsmarkt hin. Mit zunehmender Dauer verschlechtert sich für die Betroffenen die finanzielle Lage, und es schwindet die Hoffnung auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Die Kosten für die notwendige Qualifikation und sozialpädagogische Begleitung von Langzeitarbeitslosen sind hoch. Daher fordern Arbeitsmarktforscher eine vorbeugende Arbeitsmarktpolitik, die eine dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt gar nicht erst zulässt.

Als Ursachen hoher Langzeitarbeitslosigkeit gelten eine schlechte Konjunktur und ein unflexibler, zu stark regulierter Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zu ihrer Bekämpfung gefordert werden, z. B. die Lockerung des Kündigungsschutzes (siehe Arbeitsrecht), eine geringere soziale Grundsicherung und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, sind aus sozialen Gründen umstritten.

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Die Hartz-Reformen

Die Hartz-Reformen, hier vor allem die Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II, auch „Hartz IV”) zum 1. Januar 2005, waren für Langzeitarbeitslose mit finanziellen Einbußen verbunden. Erhielten sie zuvor im Anschluss an Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (reguläres Arbeitslosengeld) bedarfsorientierte Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, wird seitdem nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige eine einheitliche, meist niedrigere Grundsicherung gezahlt. Das ALG II darf gekürzt werden, wenn der Arbeitssuchende sich weigert, eine zumutbare Arbeit anzutreten.

Zielsetzung der Hartz-Reformen ist es, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Diesem Zweck dienen u. a. der Grundsatz des Forderns und Förderns, eine ausgebaute Arbeitsvermittlung (z. B. durch Personal-Service-Agenturen) und eine stärkere Ausrichtung sozialer Leistungen an dem Ziel, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern (u. a. durch Förderung von Existenzgründungen). Zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit soll die Agentur für Arbeit frühzeitig, spätestens aber mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, die beruflichen Fähigkeiten des Arbeitslosen und mögliche die berufliche Eingliederung erschwerende Gründe feststellen sowie in einer Eingliederungsvereinbarung die Vermittlungsbemühungen festlegen.

Der Erfolg dieser Reformen wird kontrovers diskutiert. Heute gelten offiziell etwa 40 Prozent aller Arbeitslosen als langzeitarbeitslos. Ein Vergleich mit früheren Werten ist problematisch, da mit der Einführung des ALG II die Arbeitsmarktstatistik umgestellt wurde; sie hatte zuvor viele Erwerbslose gar nicht erfasst.

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