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Leitzinsen

Enzyklopädieartikel

Leitzinsen, im Rahmen der Geldpolitik von der Zentralbank festgelegte Zinssätze für Refinanzierungskredite an die Geschäftsbanken.

Geschäftsbanken können sich das für die Kreditgewährung benötigte Geld außer durch das Einlagengeschäft auch bei der Zentralbank beschaffen (Refinanzierung). Die Zentralbank legt die Konditionen (Zinsen, Laufzeiten, Sicherheiten etc.) fest und beeinflusst damit die Kredit- und Geldschöpfungsmöglichkeit der Banken (Refinanzierungspolitik). Weil der Zinssatz der Refinanzierung eine Leitfunktion für das allgemeine Zinsniveau besitzt, wird er als Leitzins bezeichnet.

Die Deutsche Bundesbank legte drei Leitzinsen fest: 1) den Diskontsatz, zu dem Banken die von ihnen diskontierten Wechsel an die Bundesbank verkaufen konnten; 2) den Lombardsatz für kurzfristige Kredite (Lombardkredite) von maximal drei Monaten Laufzeit; 3) den Wertpapierpensionssatz, der der Bundesbank bei Pensionsgeschäften (Verkauf und späterer Rückkauf von Wertpapieren) zu zahlen war.

Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Geldpolitik in der Eurozone zuständig. Wie zuvor die Deutsche Bundesbank bedient sich auch die EZB mehrerer Leitzinssätze. Ihr wichtigster Leitzins ist der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, der im Prinzip die Funktionen des Wertpapierpensionssatzes übernommen hat. In wöchentlichen Ausschreibungen (Tenderverfahren) bietet die EZB Zentralbankgeld mit 14-tägiger Laufzeit an. In monatlicher Ausschreibung offeriert die EZB darüber hinaus Kredite mit einer Laufzeit von drei Monaten (längerfristige Refinanzierungsgeschäfte). Mit den Zinssätzen für die ständigen Fazilitäten bestimmt die EZB den Rahmen, in dem sich die Geldmarktzinsen bewegen: Die Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) ermöglicht es den Geschäftsbanken, bei ihren nationalen Zentralbanken gegen Verpfändung von Wertpapieren Geld mit einem Tag Laufzeit zu erhalten (Übernachtkredit). Der dafür festgelegte SRF-Satz markiert – wie früher der Lombardsatz – die Obergrenze der Geldmarktzinsen. Umgekehrt bietet die Einlagefazilität den Banken die Möglichkeit, Geld für einen Tag bei der Zentralbank anzulegen (Übernachtguthaben). Der Zinssatz für die Einlagefazilität setzt – wie früher der Diskontsatz – die Untergrenze der Geldmarktzinsen.

Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte werden die Kreditinstitute allerdings seit Anfang der neunziger Jahre immer unabhängiger von Refinanzierungen beim inländischen (oder innereuropäischen) Zentralbanksystem.

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