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Bahnhof

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Promenaden im Leipziger HauptbahnhofPromenaden im Leipziger Hauptbahnhof

Bahnhof, im sprachgebräuchlichen Sinn eine Anlage für den Zug- und Eisenbahnverkehr.

In dem Begriff steckt das Wort Hof, das ähnlich wie Königs-, Bauern- oder Werkshof ein exakt umgrenztes Areal mit praktikablen Rechtscharakter beschreibt. Die ersten deutschen Bahnhöfe in Nürnberg und Fürth hatten einen abgeschlossenen Bereich. Im Bahnhofsgebäude waren Fahrkartenverkauf, Wartesäle, Expedition, Toiletten, Diensträume und Dienstwohnungen untergebracht. In so genannten Remisen wurden Loks und Wagen untergestellt, aber auch repariert. Es gab den Kohlevorrat und den Wasserkran, die Drehscheiben und den Bahnsteig. Personen, die innerhalb dieses Geländes Dienstaufgaben durchführten, gehörten einer neuen Berufsgruppe an, den Eisenbahnern, erkennbar an ihrer Dienstkleidung. Per Dienstordnung wurden deren Aufgaben festgelegt. Am Anfang gab es am Aus- und Einfahrgleis sogar noch ein Tor, welches bei jeder Zugfahrt geöffnet und geschlossen wurde.

Mit Änderung des Erscheinungsbildes ergaben sich dann „betriebliche Definitionen”, ohne auf den Begriff Bahnhof in historischer Sicht einzugehen. Nach Wahrig’s Deutsches Wörterbuch ist der Bahnhof eine Haltestelle der Eisenbahn, während nach der „Eisenbahnbau- und Betriebsordnung” (gesetzliche Grundlage des Schienenverkehrs) es sich dann um einen Bahnhof handelt, wenn die Bahnanlage mit mindestens einer Weiche ausgestattet ist oder wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen und wenden dürfen.

Allgemein lässt sich der Begriff Bahnhof nach folgenden Kriterien untergliedern: 1. nach betrieblichen Aspekten: Personenbahnhof, Güterbahnhof, Hafenbahnhof, Industriebahnhof, Postbahnhof, Abstellbahnhof, Rangierbahnhof; 2. nach der Lage des Bahnhofes im Streckennetz: Trennungsbahnhof, Berührungsbahnhof, Kreuzungsbahnhof, Knotenbahnhof, Endbahnhof; und 3. nach der Bahnhofsform: Durchgangsbahnhof, Kopfbahnhof, Inselbahnhof, Keilbahnhof und Turmbahnhof.

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