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Europäische Gemeinschaften

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Unterzeichnung der Römischen VerträgeUnterzeichnung der Römischen Verträge

Europäische Gemeinschaften (EG), die Grundlage und tragende Säule der Europäischen Union (EU), bestehend aus drei supranationalen europäischen Wirtschaftsorganisationen: der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), beide durch die Römischen Verträge 1957 geschaffen. Durch den Fusionsvertrag, abgeschlossen am 8. April 1965, in Kraft getreten am 1. Juli 1967, wurden die drei Gemeinschaften organisatorisch, d. h. durch gemeinsame Organe und gemeinsame vertragliche Bestimmungen, verbunden, blieben jedoch formalrechtlich als selbständige Organisationen weiter bestehen. Die EGKS, deren Vertrag von Beginn an auf 50 Jahre befristet war, ist seit 2002 nicht mehr Teil der Europäischen Gemeinschaften; die EWG wurde durch den Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) 1993 in Europäische Gemeinschaft (ebenfalls EG abgekürzt) umbenannt, reformiert und mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet; außerdem übernahm sie 2002 die Zuständigkeiten der EGKS. Die EWG bzw. ihre Nachfolgerin, die Europäische Gemeinschaft, ist die bei weitem wichtigste Organisation innerhalb der Europäischen Gemeinschaften; EURATOM und EGKS verloren ihr gegenüber insbesondere seit den achtziger Jahren erheblich an Bedeutung.

Primäres Ziel der Gemeinschaften ist die wirtschaftliche Integration ihrer Mitglieder und die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes; langfristiges Ziel ist der Zusammenschluss ihrer Mitglieder zu einer politischen Union. Für Letzteres wurde durch den am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht zur Gründung der EU die vertragsrechtliche Grundlage gelegt. Innerhalb der EU ist die Europäische Gemeinschaft als die für den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion zuständige Organisation der erste und nach wie vor wichtigste Pfeiler – neben der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem zweiten Pfeiler, und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI), dem dritten Pfeiler. In der EU ist die EG derjenige Bereich, der die vergemeinschaftete Dimension repräsentiert, d. h. der Bereich, in dem die legislativen und exekutiven Befugnisse der Organe der Gemeinschaft voll zum Tragen kommen.

Gründungsmitglieder der EG und zuvor ihrer Einzelorganisationen waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande; bis zur Gegenwart erhöhte sich die Zahl der Mitglieder – seit 1995 im Rahmen der EU-Erweiterung – auf insgesamt 27 Staaten.

Zur Geschichte und Entwicklung der EG und zu ihren Organen siehe Europäische Union.

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