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Windows Live® Suchergebnisse Europäischer RatEnzyklopädieartikel
Europäischer Rat (ER), das institutionalisierte, regelmäßig mindestens zweimal pro Jahr stattfindende Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), an dem auch der Präsident der Europäischen Kommission als vollberechtigtes Mitglied teilnimmt, auch als „Europagipfel” bezeichnet. Die Einrichtung des Europäischen Rates wurde im Dezember 1974 auf dem EG-Gipfeltreffen in Paris beschlossen. Zu seiner ersten Tagung trat der Europäische Rat am 10./11. März 1975 in Dublin zusammen; offiziell bestätigt und vertraglich festgeschrieben wurde er durch die Einheitliche Europäische Akte von 1986. Den Vorsitz führt jeweils der Staats- oder Regierungschef desjenigen Mitgliedsstaates, der auch die Präsidentschaft im Rat der EU innehat; die Ausrichtung des Gipfeltreffens obliegt ebenfalls jeweils diesem Staat. Der Europäische Rat ist kein Organ der EU, de facto aber als richtungweisende Institution dem Rat der EU übergeordnet. Der Europäische Rat gibt die allgemeinen politischen Leitlinien und Zielrichtungen vor, sowohl für die innere Weiterentwicklung der EU wie auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI). Außerdem nimmt er sich derjenigen Problemfälle an, die vom Rat der EU nicht gelöst werden konnten.
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