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Windows Live® Suchergebnisse Europäischer Wirtschafts- und SozialausschussEnzyklopädieartikel
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA; englisch European Economic and Social Committee, EESC), beratendes, unabhängiges Organ der Europäischen Union (EU), das in zahlreichen, die Wirtschafts- und insbesondere die Sozialpolitik betreffenden Fragen vom Rat der EU und der Europäischen Kommission gehört werden muss. Gegründet wurde das Gremium am 1. Januar 1958 mit In-Kraft-Treten des EWG- und des EURATOM-Vertrages. Dem Wirtschafts- und Sozialausschuss gehören 344 Mitglieder an, die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Interessen vertreten und in drei Gruppen organisiert sind: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Vertreter verschiedener Interessen (freie Berufe, Verbraucherverbände, Landwirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Lehrberufe, Familien etc.). Die Mitglieder des Ausschusses werden auf Empfehlungen der EU-Länder vom Rat der EU für jeweils vier Jahre ernannt. Die einzelnen EU-Länder entsenden, in etwa proportional zu ihrer Größe, eine jeweils festgelegte Anzahl von Vertretern in den WSA: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je 24, Spanien und Polen je 21, Rumänien 15, Belgien, Bulgarien, Griechenland, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn je zwölf, Dänemark, Finnland, Irland, Litauen und die Slowakische Republik je neun, Estland, Lettland und Slowenien je sieben, Luxemburg und Zypern je sechs sowie Malta fünf. Der Ausschuss selbst wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und ein 37-köpfiges Präsidium; zur Behandlung spezifischer Fragen organisiert er sich in Fachausschüssen, die für bestimmte Arbeitsbereiche zuständig sind, wie z. B. Wirtschafts-, Finanzfragen, Umweltschutz, Verkehr und Kommunikation, Energie. Sitz des EWSA ist Brüssel. Der EWSA muss – ebenso wie der Ausschuss der Regionen, dem er in Funktion und Organisation gleicht und mit dem er fallweise eng zusammenarbeitet – vor der Verabschiedung von Rechtsakten vom Rat der EU und der Europäischen Kommission angehört werden, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Beschäftigungspolitik, Verkehrspolitik, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Forschung und Technologie, Industriepolitik, Umweltpolitik und transeuropäische Netze. Ferner kann der EWSA auch aus eigener Initiative tätig werden und Stellungnahmen abgeben, und durch den 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam erhielt er zudem ein Anhörungsrecht vor dem Europäischen Parlament. Die Empfehlungen und Stellungnahmen des EWSA sind nicht bindend, üben aber großen Einfluss auf die Rechtssetzung der EU aus. Um die Gesetzgebung der EU künftig stärker direkt beeinflussen zu können, soll sich der bisher nur nebengeordnete Ausschuss mittelfristig zu einem gleichberechtigten Organ der EU entwickeln.
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